Förderungen für Ihr Bauvorhaben
Förderungen und Finanzierungen von Bau- oder Sanierungsvorhaben stehen bundesweit wie in sämtlichen Bundesländern zur Verfügung. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Elemente und Zielgruppen, so kann von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden angesucht werden. Wir haben für Sie interessante Links zusammengefasst.
Bundesweit: Der Sanierungsscheck
Private wie Betriebe und Gemeinden können ihre Sanierungsaktivitäten fördern lassen solange wie Budget zur Verfügung steht.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Thermische Gebäudesanierung für Private 2023/24
Ein-/Zweifamilienhäuser
Es werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert.
- 3.000 Euro bei Einzelbauteilsanierung
- 6.000 Euro bei Teilsanierung mit 40 % HWB-Reduktion
- 9.000 Euro bei umfassender Sanierung guter Standard (Reduktion des Heizwärmebedarf auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2)
- 14.000 Euro bei umfassender Sanierung klimaaktiv (Reduktion des Heizwärmebedarf auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2)
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.
Der „raus aus Öl und Gas” Bonus fördert den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem mit bis zu 7.500 Euro.
Mehrgeschoßiger Wohnbau
Es werden werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 20 Jahre sind, mit max. 30 % der Investitionskosten gefördert.
- 100 Euro/m² Wohnnutzfläche bei umfassender Sanierung klimaaktiv Standard
- 175 Euro/m² Wohnnutzfläche bei umfassender Sanierung klimaaktiv Standard bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Der „raus aus Öl und Gas” Bonus fördert den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem mit bis zu 15.000 Euro.
Thermische Gebäudesanierung für Betriebe 2023/24
Einzelmaßnahmen
Es werden Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, mit max. 30 % der Investitionskosten gefördert.
- 55 Euro pro m² für Fenster, Türen, Tore
- 16 Euro pro m² für Flach- und Steildach
- 7 Euro pro m² für Oberste Geschoßdecke
Umfassende Sanierungen
Es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, mit max. 30 % (Großunternehmen), 40 % (mittlere Unternehmen) oder 50 % (kleine Unternehmen) der Investitionskosten gefördert.
- 26 Euro/m³ bei signifikanter Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie (HWBRef,RK ≤ 18 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90)
- 18 Euro/m³ bei Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie (HWBRef,RK ≤ 22 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90)
- 12 Euro/m³ bei Reduktion des Heizwärmebedarfs gegenüber unsaniertem Zustand (ΔHWBRef,RK ≥ 50 %)
Neubau in energieeffizienter Bauweise
Es wird der Neubau von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten, mit max. 30 % (Großunternehmen), 40 % (mittlere Unternehmen) oder 50 % (kleine Unternehmen) der Investitionskosten gefördert.
- 0,85 Euro/kWh Pauschalsatz pro kWh erzielter Heizwärmebedarfsunterschreitung plus div. Zuschläge
Für Betriebe gilt: Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden 2023/24
Förderungen in den Bundesländern
Zusätzlich zum Sanierungsscheck können Förderungen der Bundesländer in Anspruch genommen werden.
Wien: Kostenlose Sanierungsberatung www.hauskunft-wien.at