Förderungen

Förderungen für Ihr Bauvorhaben

Förderungen und Finanzierungen von Bau- oder Sanierungsvorhaben stehen bundesweit sowie in sämtlichen Bundesländern zur Verfügung. Sie können von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden beantragt werden. Wir haben für Sie interessante Informationen und Links zusammengefasst.

Bundesweit: Der Sanierungsscheck

Sanierungsbonus

Private, Betriebe und Gemeinden können ihre Sanierungsaktivitäten fördern lassen solange Budget zur Verfügung steht.

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Thermische Gebäudesanierung für Private 2023/24

Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

  • 9.000 Euro für Einzelbauteilsanierung
    > Voraussetzung Außenwände: 14 cm Wärmedämmung bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K
    > Voraussetzung oberste Geschoßdecke bzw. Dach: 24 cm Wärmedämmung bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K
    > Voraussetzung unterste Geschoßdecke bzw. Kellerboden: 10 cm Wärmedämmung bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K
    > Voraussetzung Fenster: max. U-Wert 1,1 W/m²K

  • 18.000 Euro für Teilsanierung 40 %
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 %

  • 27.000 Euro für umfassende Sanierung guter Standard
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

  • 42.000 Euro für umfassende Sanierung klimaaktiv
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.

> Link Sanierungsbonus: Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Der „raus aus Öl und Gas” Bonus fördert den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem mit bis zu 23.000 Euro.

> Link raus aus Öl und Gas: Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Mehrgeschoßiger Wohnbau
Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind. Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

  • 200 Euro/m² Wohnnutzfläche für umfassende Sanierung guter Standard
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs (Referenzklima) auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 sowie Reduktion des Heizwärmebedarfs (Standortklima) um mind. 20 %

  • 350 Euro/m² Wohnnutzfläche für umfassende Sanierung guter Standard bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs (Referenzklima) auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 sowie Reduktion des Heizwärmebedarfs (Standortklima) um mind. 20 %

  • 300 Euro/m² Wohnnutzfläche für umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs (Referenzklima) auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 sowie Reduktion des Heizwärmebedarfs (Standortklima) um mind. 20 %

  • 525 Euro/m² Wohnnutzfläche für umfassende Sanierung klimaaktiv Standard bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
    > Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs (Referenzklima) auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 sowie Reduktion des Heizwärmebedarfs (Standortklima) um mind. 20 %

> Link Sanierungsbonus: Mehrgeschoßiger Wohnbau

Der „raus aus Öl und Gas” Bonus fördert den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem mit bis zu 45.000 Euro.

> Link raus aus Öl und Gas: Mehrgeschoßiger Wohnbau

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe 2023/24

Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Die Förderung ist mit max. 30 % der Investitionskosten begrenzt.

  • 55 Euro pro m² für Fenster, Dachflächenfenster und Außentüren
    > Voraussetzung: max. U-Wert 1,1 W/m²K

  • 16 Euro pro m² für Flach- und Steildach
    > Voraussetzung: max. U-Wert 0,14 W/m²K

  • 7 Euro pro m² für oberste Geschoßdecke
    > Voraussetzung: max. U-Wert 0,14 W/m²K

> Link Sanierungsbonus: Einzelmaßnahmen Betriebe

Umfassende Sanierungen
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Die Förderung ist mit max. 30 % (Großunternehmen), 40 % (mittlere Unternehmen) oder 50 % (kleine Unternehmen) der Investitionskosten begrenzt.

  • 26 Euro/m³ für signifikante Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie
    > Voraussetzung: HWBRef,RK ≤ 18 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90

  • 18 Euro/m³ für Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie
    > Voraussetzung: HWBRef,RK ≤ 22 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90

  • 12 Euro/m³ für Reduktion des Heizwärmebedarfs gegenüber unsaniertem Zustand
    > Voraussetzung: ΔHWBRef,RK ≥ 50 %

> Link Sanierungsbonus: Umfassende Sanierungen Betriebe

Neubau in energieeffizienter Bauweise
Gefördert wird der Neubau von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Die Förderung ist mit max. 30 % der Investitionskosten begrenzt.

  • 0,85 Euro/kWh Pauschalsatz pro kWh erzielter Heizwärmebedarfsunterschreitung plus div. Zuschläge

> Link Sanierungsbonus: Neubau in energieeffizienter Bauweise Betriebe

Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden 2023/24

Einzelmaßnahmen
Umfassende Sanierung

Förderungen in den Bundesländern

Zusätzlich zum Sanierungsscheck können Förderungen der Bundesländer in Anspruch genommen werden.

Wien: Kostenlose Sanierungsberatung www.hauskunft-wien.at